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Ein wichtiger Beitrag zu demokratischen Reformen in Usbekistan

Ein wichtiger Beitrag zu demokratischen Reformen in Usbekistan

Neuwahl des Präsidenten der Republik Usbekistans am 4. Dezember 2016

Als ein wesentliches Merkmal eines demokratischen Rechtsstaates sind Wahlen anzusehen. Jede Wahl ist ein wichtiges Instrument der freien Willensäußerung des Volkes und der Mitbestimmung der Bürger.

Das Wahlsystem Usbekistans wurde auf der Grundlage der allgemein anerkannten Normen des internationalen Rechts und unter Berücksichtigung der nationalen Mentalität des usbekischen Volkes gebildet.

Der Artikel 32 der usbekischen Verfassung gewährt Bürgerinnen und Bürgern der Republik Usbekistan das politische und öffentliche Mitbestimmungsrecht, sowohl unmittelbar als auch durch ihre Vertreter. Diese Beteiligung wird durch die Selbstverwaltung, die Durchführung von Referenden und demokratische Bildung staatlicher Organe sowie durch Entwicklung und Verbesserung der öffentlichen Kontrolle über die Tätigkeit der staatlichen Organe verwirklicht.

Diese Verfassungsbestimmung wurde in einer Reihe von Gesetzen über Garantien der Wahlrechte der Bürger und die Durchführung von Referenden und Wahlen ausgebaut. Durch die Umsetzung des Grundsatzes „vom starken Staat zu einer starken Zivilgesellschaft“ steigt die Bedeutung der zivilgesellschaftlichen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien bei der Verbesserung der öffentlichen und politischen Aktivität der Bevölkerung und der Rechtskultur der Bürger.

Dabei spielt die Mahalla, eine Rechtsform der lokalen Selbstbestimmung in einem Bezirk bzw. Stadtverwaltung, als eine der wichtigsten Institutionen der Zivilgesellschaft, eine bedeutende Rolle. Insbesondere sind Versammlungen der Bürger im Rahmen ihrer gesetzrechtlichen Befugnisse in den Wahlprozessen aktiv beteiligt.

Befugnisse der Bürgerversammlungen zur Teilnahme an den Wahlen sind in einer Reihe von Wahlgesetzen und in der neuen Fassung des Gesetzes „Über Organe der Selbstverwaltung“ vom 22. April 2013, verankert. Gemäß  Artikel 11 dieses Gesetzes nominieren die Bürgerversammlungen eines Dorfes, einer Ortschaft, einer Stadt (Auls, Mahalla) für die jeweilige Wahlkreiskommission – die Mitglieder der Bezirkswahlkommission. Darüber hinaus haben sie das Recht, die Nominierung des Kandidaten für die örtlichen Räte zu entscheiden.

Die Befugnisse der Selbstverwaltungsorgane im Wahlsystem wurden auch in anderen Gesetzen ausgewiesen. Zum Beispiel in den Gesetzen „Über die Wahlen des Präsidenten der Republik Usbekistan“ und „Über die Wahlen zum Oliy Majlis der Republik Usbekistan“ wurde bestimmt, dass die Selbstverwaltungsorgane verpflichtet sind, Präsidentschaftskandidaten der Republik Usbekistan ausgestattete Einrichtungen für das Wählertreffen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist geregelt, die Selbstverwaltungsorgane bei der Beschaffung der notwendigen Informationsmaterialien zu unterstützen.

Diskussionen und Empfehlungen der Bürgerversammlungen (Versammlung von Vertretern) über Kandidaten für die Bezirkswahlkommission spielen eine wichtige Rolle bei der Ernennung der würdigen Mitglieder der Bezirkswahlkommissionen. Die  Bürgerversammlungen gelten als wahrer Garant der Gerechtigkeit, sie kennen jeden Bewohner und können ihre Eigenschaften und Fähigkeiten objektiv beurteilen. So werden sozial aktive und pflichtbewusste Bürger, die hohes Ansehen unter den Mitbewohnern genießen und mit dem Wahlrecht gut vertraut sind und in diesem Bereich ihre Erfahrung haben, für die Bezirkswahlkommissionen nominiert.

Darüber hinaus bilden Bürgerversammlungen die Liste aller Wähler in ihrer Ortschaft und geben sie an den Bezirks- und Stadtverwaltungen weiter. Dieser Prozess wurde durch die Zentrale Wahlkommission in den Regelungen über die Organisation der Tätigkeit der Bezirkswahlkommissionen genehmigt.

Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Selbstverwaltungsorgane neben den politischen Parteien, das Recht haben, einen Kandidaten für die regionalen Räte der Volksdeputierten zu nominieren. An den Kommunalwahlen, die am 21. Dezember 2014 stattfanden, wurden landesweit von 415 Bürgerversammlungen 427 Kandidaten nominiert und sie führten einen demokratischen Wahlkampf mit den politischen Parteikandidaten. Nach den Wahlergebnissen wurden 110 Kandidaten oder 25,7 Prozent der Bürgerversammlungen gewählt. Wenn man diese Zahlen mit den Wahlergebnissen 2009 vergleicht, sieht man hier eine deutliche Steigerung.

Zugleich waren bei den letzten Parlamentswahlen mehr als 11.000 Mitarbeiter der Selbstverwaltungsorgane an den Aktivitäten der Bezirkswahlkommissionen beteiligt. Dies entspricht 30,4 Prozent der Mitarbeiter aller Bürgerversammlungen und die Gesamtzahl der Mitglieder der Bezirkswahlkommissionen betrug 12,3 Prozent.

Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Beteiligung von Aktivisten der Bürgerversammlungen gerichtet, die für die gebilligten lokalen Wahlkreiskommissionen für die Präsidentschaftswahlen der Republik Usbekistan am 4. Dezember 2016 tätig sind. Zum Beispiel sind über 16.000  Personen oder 17 Prozent der Gesamtzahl der Mitglieder der Bezirkswahlkommissionen, Mitarbeiter von Bürgerversammlungen.

Die Mitgliedschaft von Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane ermöglicht ein vollständiges Informationsbild über die Wähler im jeweiligen Gebiet, z.B. über Menschen mit Behinderungen und Kranke. Für diese Personengruppe besteht die Möglichkeit einer Briefwahl.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass landesweit 303 Wahlkreiskommissionen sich in den Gebäuden der Selbstverwaltungsorgane befinden. Die oben genannten Beispiele bezeugen, dass die Bürgerversammlungen heutzutage als Institution der Zivilgesellschaft, im Rahmen ihrer Befugnisse aktiv in wichtigen politischen Ereignisse des Landes beteiligt sind.

Zusammengefasst ist zu bemerken, dass die Beteiligung von Institutionen der Zivilgesellschaft in den wichtigsten Themen der Entwicklung des Staates und der Gesellschaft zunimmt. Die Aktivitäten der Selbstverwaltungsorgane sind darauf gerichtet, die Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Freiheiten, Demokratie, Transparenz und soziale Gerechtigkeit zu sichern. Die Verbesserung der sozialen und politischen Mitbestimmung der Bevölkerung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Demokratie.

Text/Foto: JAHON; "Wahllokal Nr.7"

 

Empfohlene LINKS zum Artikel von USBEKISTAN-ONLINE:

Botschaft der Republik Usbekistan

 

Verfassungen der Welt

https://www.verfassungen.net/uzb/verf92-i.htm

 

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

https://www.zaoerv.de/67_2007/67_2007_3_b_949_978.pdf

 

BBE: Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Das Unabhängige Institut zum Monitoring der Gestaltung der Zivilgesellschaft, 2014

https://www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/aktuelles/2014/12/enl12_zivilgesellschaft_in_usbekistan.pdf

 

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