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VISA für Usbekistan

VISA für Usbekistan

Für unsere Leser wichtige Informationen zur Erteilung von VISA für Usbekistan

Bitte beachten Sie die Änderungen für eine e-VISA Erteilung, mit Gültigkeit ab 15. Januar 2019.

Nähere Hinweise finden Sie hier: https://www.uzbekistanvisa.org sowie im 
Beitrag: USBEKISTAN – Visa-freie Einreise für deutsche Bürger ab 15. Januar 2019

 

* * * bisherige Formalitäten zur VISA-Erteilung bis 15.8.2018

für deutsche, belgische, französische, japanische, britische, spanische, italienische, österreichische, lettische, malaysische, schweizer und tschechische Staatsangehörige.


Die Überprüfung und die Bearbeitung der Visaanträge kann bis zu 10 Tage betragen. Unvollständig oder falsch ausgefüllte Visaanträge sowie unvollständige Visaunterlagen werden nicht bearbeitet. Beim Versand von Unterlagen per Post ist der Postweg (bis zu ca. 2 Wochen) zu berücksichtigen. Wird der Antrag außerhalb von Deutschland und ohne Frankierung mit Wertzeichen der deutschen Post abgesendet, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,-- EUR erhoben. Internationale Postcoupons werden dabei nicht akzeptiert. Die Botschaft haftet nicht für die Übersendung per Post.

 

1. VISA für Geschäftsreisen

  • Reisepass und Kopien der ersten zwei Seiten
  • Einladung einer juristischen Person mit Sitz in Usbekistan (Falls solche vorhanden ist, sonst nicht obligatorisch.)
  • ein ausgefüllter Visaantrag mit Passbild (alphanumerische Zeichen A-Z, 0-9, keine Umlaute oder Sonderzeichen) 
  • Es werden nur Online-Visaanträge akzeptiert. Bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und den Antrag vollständig ausfüllen. Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.
  • Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug bzw. Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert.
  • Rücksendeumschlag (per Einschreiben) mit Namen und Adresse versehen und ausreichend frankiert. 

2. VISA für Dienstreisen

  • Reisepass und Kopien der ersten zwei Seiten
  • eine durch das usbekische Außenministerium bestätigte Einladung einer juristischen Person oder Staatliche Behörde mit Sitz in Usbekistan
  • ein ausgefüllter Visaantrag mit Passbild (alphanumerische Zeichen A-Z, 0-9, keine Umlaute oder Sonderzeichen)  Es werden nur Online-Visaanträge akzeptiert. Bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und den Antrag vollständig ausfüllen. Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.
  • Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug bzw. Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert.
  • Rücksendeumschlag (per Einschreiben) mit Namen und Adresse versehen und ausreichend frankiert. 

 

KONSULARGEBÜHREN

Visagebühren für eine einmalige Einreise:

bis  7 Tage 60,-- EUR

bis 15 Tage 70,-- EUR

bis 30 Tage 80,-- EUR

bis 3 Monate 100,-- EUR

bis 6 Monate 140,-- EUR

bis (ein) 1 Jahr 180,-- EUR

 

Es können Visa für eine einmalige oder mehrmalige Einreise nach Usbekistan beantragt werden. Die Visagebühren für die mehrmalige Einreise erhöhen sich jeweils um 10,-- EUR für jede weitere Einreise.

 

Visagebühren für mehrmalige Einreisen:

bis 6 Monate 170,-- EUR

bis 1 (ein) Jahr 270,-- EUR

 

3. Touristenvisa

  • Reisepass und Kopien der ersten zwei Seiten
  • Einladung einer Reiseagentur aus Usbekistan (Falls solche vorhanden ist, sonst nicht obligatorisch.)
  • ein ausgefüllter Visaantrag mit Passbild (alphanumerische Zeichen A-Z, 0-9, keine Umlaute oder Sonderzeichen)  Es werden nur Online-Visaanträge akzeptiert. Bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und den Antrag vollständig ausfüllen. Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.
  • Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug bzw. Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert.
  • Rücksendeumschlag (per Einschreiben) mit Namen und Adresse versehen und ausreichend frankiert. 

Wird der Antrag außerhalb von Deutschland und ohne Frankierung mit Wertzeichen der deutschen Post abgesendet, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,-- EUR erhoben. Internationale Postcoupons der Deutschen Post werden nicht akzeptiert.

Touristenvisa dürfen nur für max. 30 Tage während eines Kalendermonats beantragt werden.

 

Visagebühren für eine einmalige Einreise

bis 7  Tage 60,--  EUR

bis 15 Tage 70,-- EUR

bis 30 Tage 80,-- EUR

 

VISA für mehrmalige Einreisen bis 1 Monat: 80,-- EUR

Bei einfachen VISA erhöhen sich die Gebühren für jede weitere Einreise um jeweils 10,-- EUR

(Beispiel: VISA für 7 Tage mit zweimaliger Einreise: 60,-- EUR + 10,-- EUR = 70,-- EUR)

Kinderermäßigung - 20,-- EUR (nur mit Kinderausweis)

 

Achtung !

Jeder ausländische Staatbürger, der mit einem VISA-Typ „T“ (Touristenvisum) nach Usbekistan einreist, verpflichtet sich innerhalb von 72 Stunden in einem Hotel anzumelden.

Für den Aufenthalt bei Privatpersonen (Bekannte, Verwandte, Freunde) ist ein Privatvisum (Typ „PV 1“) erforderlich. VISA für Privatreisen sollen nicht beim Konsulat beantragt werden, sondern müssen von der einladenden, in Usbekistan wohnhaften Person oder in Usbekistan ansässigen Organisation – bei den örtlichen Polizeibehörden und danach beim usbekischen Außenministerium beantragt werden. Weitere Auskünfte sind bei der einladenden Person oder Organisation einzuholen.

 

Achtung !

VISA für Kinder dürfen nur bei Vorlage einer Vollmacht eines oder aller Erziehungsberechtigten beantragt werden.

Kinder von usbekischen Staatsangehörigen, die im Ausland mit ausländischen Staatsangehörigen verheiratet sind, benötigen eine Zusage des anderen Elternteils, das einen eigenen usbekischen Pass besitzt. Für diese Kinder sind usbekische Geburtsurkunden zu beantragen oder die von einer ausländischen Behörde ausgestellten Geburtsurkunden in der Botschaft zu beglaubigen. Weitere Auskünfte hierzu bekommen Sie unter der Telefonnummer +49 30394098-24. Anrufe werden von 09.00 bis 19.00 Uhr entgegengenommen.

 

GRUPPENVISA

Gruppenvisa dürfen nur als Touristenvisa und für Gruppen ab 10 Personen beantragt werden.

Für Gruppenvisa sind folgende Unterlagen erforderlich:

- ausgefüllter Visaantrag (alphanumerische Zeichen A-Z, 0-9, keine Umlaute oder Sonderzeichen) mit Foto und Kopie der ersten zwei Seiten vom Reisepass (kein Original-Pass!). Dies gilt für a l l e einzelnen Reisenden.

- eine Liste der Gruppenmitglieder mit Passangaben (Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Beruf und Adresse) in fünffacher Ausfertigung mit genauen Angaben über die Reiseroute der Gruppe (Siehe Muster).

Die Prüfung von Anträgen für Gruppenvisa erfolgt innerhalb von max. 15 Tagen. Das Gruppenvisum wird mit einer Gruppenliste auf den Namen des Gruppenleiters (Tourguide), dessen Name in der Liste zuerst aufgeführt ist, ausgestellt. Die Gruppenliste berechtigt die Gruppe zur Einreise nach Usbekistan. Eine Aufteilung der Gruppe in mehrere kleine Gruppen und die Weiterreise auf getrennten Reiserouten ist verboten. Jedem Mitglied der Gruppe ist vor der Einreise nach Usbekistan eine Kopie des Gruppenvisums vom Reiseveranstalter auszuhändigen.

 

Gebühren für Gruppenvisa 

bis 15 Tage –15,-- EUR pro Gruppenmitglied

bis 30 Tage – 25,--EUR pro Gruppenmitglied

zusätzlich 20,-- EUR pro Gruppe für die konsularische Bearbeitung des Visaantrags.

Es können VISA für die einmalige oder mehrmalige Einreise nach Usbekistan beantragt werden.

Die Visagebühren für mehrmalige Einreisen erhöhen sich jeweils um 10,-- EUR für jede weitere Einreise.

Bei der Expressbearbeitung erhöht sich die Visagebühr bis zu 50%.

 

Bankverbindung

IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01

BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB

Deutsche Bank Berlin

Unter den Linden 13/15

10117 Berlin

 

Adresse:

Botschaft der Republik Usbekistan

Konsularische Abteilung; Perleberger Strasse 62; 10559 Berlin

Tel.: 030-39 40 98 - 24, - 55; Fax: 030-39 40 98 21 / 62

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sprechzeiten (persönlicher Kontakt beim Konsulat):

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

Am Donnerstag, Samstag und Sonntag, sowie am Feiertagen ist das Konsulat geschlossen.

 

Telefonische Auskunft:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 15.00 - 19.00 Uhr; Donnerstag: 10.00 - 19.00 Uhr 

(Bitte beachten Sie, dass Anrufe mit unbekannten Rufnummern und nicht am Display angezeigte Telefonnummer durch das Telefonsystem der Botschaft nicht angenommen werden).

 

Bei Anfragen per E-Mail sind möglichst vollständige Angaben zur Person (vollständiger Vorname, Name, Passdaten, Adresse mit Angabe einer Telefonnummer) für die weitere Kommunikation anzugeben.

 

Quelle: Botschaft der Republik Usbekistan; Stand 6/2017

https://www.uzbekistan.de/de/konsularabteilung/vsa/visa-deutsche-staatsangehoerige

 

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