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Usbekistan führt Arbeitslosenversicherungssystem zum 1. August 2018 ein

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Der Präsident Usbekistans Shawkat Mirziyoyev unterzeichnete eine Resolution „Über Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Arbeit, zur Sicherung der Beschäftigung der Bevölkerung".

Gemäß dem Dokument, dem Ministerium für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen, wurde das Finanzministerium der Republik Usbekistan angewiesen, das Arbeitslosenversicherungssystem ab dem 1. August 2018 auf Kosten des Beschäftigungsbeihilfefonds einzuführen, der einen Pauschalbetrag und Subventionen vorsieht.
Das Dokument stellt fest, dass arbeitslose Personen, die in Arbeitsämtern registriert sind und eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen wollen, einen Zuschuss in Höhe von zwei Mindestlohngrössen erhalten. Dieser Zuschuss soll dazu beitragen, die Kosten für die Registrierung als Einzelunternehmer, die staatliche Registrierung von Kleinbetrieben und Mikrounternehmen zu decken.

Organisationen, die Personen aus sozial schwachen Schichten der Bevölkerung, einschließlich Menschen mit Behinderungen, beschäftigen, die den festgesetzten Mindestbetrag (Quote) überschreiten, erhalten einen Zuschuss in Höhe von zwei Mindestbeträgen je Beschäftigten dieser Kategorie für mindestens 12 Monate.

Arbeitgeber erhalten Zuschüsse in Höhe von drei Mindestgehältern pro Arbeitnehmer, um die Kosten für die berufliche Bildung und berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern aus den von den Arbeitsämtern angestellten sozial schwachen Schichten der Bevölkerung, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu finanzieren.


Quelle: Text/Foto - UzDaily.com​

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