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Schengen-Staaten bestätigen: Neuer Visakodex wird ab Februar 2020 eingeführt – Visagebühren steigen auf 80 Euro

schengen-visa VISAKODEX ab 2.Februar 2020
Für alle Antragsteller von Schengen-Visa, die ab Februar 2020 einen Antrag einreichen, gilt der neue Schengen-Visakodex, der unter anderem eine Erhöhung der Visagebühren um 33,3% vorsieht.
Der aktualisierte Visakodex wurde vom EU-Rat im Juni 2019 verabschiedet und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, die am Schengener Übereinkommen teilnehmen.

Der neue Kodex sieht auch die Verlängerung des verfügbaren Antragszeitraums von drei auf sechs Monate vor Reiseantritt vor und ein harmonisiertes Konzept für die Erteilung von Mehrfachvisa für reguläre Reisende mit einer positiven Visumhistorie für einen Zeitraum, der sich schrittweise von 1 auf 5 Jahre erhöht.

In einem E-Mail-Austausch bestätigten Beamte mehrerer EU-Länder, die den Schengen-Besitzstand umsetzen, gegenüber Schengen Visa Info, dass der reformierte Visakodex alle Schengen-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, im selben Zeitraum mit seiner Umsetzung zu beginnen.

"Seit der Verordnung (EU) 2019/1155 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 zur Festlegung eines Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) ist in allen seinen Teilen verbindlich und ist in allen EU-Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den Verträgen, allen Schengen-Ländern, direkt anwendbar, einschließlich Litauens, angewandt ab dem 2. Februar 2020," erklärt ein Beamter der litauischen Abteilung für Informationsüberwachung und Medien, für SchengenVisaInfo.com.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes bestätigte ebenfalls, dass die deutsche Mission den reformierten Schengen-Visakodex ab dem 2. Februar 2020 anwenden wird, sowie Beamte der Visaabteilung des Außenministeriums Finnlands, des Presseamtes für auswärtige Angelegenheiten von Belgien, und das Außenministerium von Dänemark.

"Artikel 3 der EU-Verordnung 2019/1155 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 bestimmt: Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 2. Februar 2020," so ein Spezialist der Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Estland, der für SchengenVisaInfo.com hervorgehoben wurde.

Dies bedeutet, dass ab Montag, dem 2. Februar 2020, Schengen-Visumantragsteller eine Gebühr in Höhe von 80 € anstatt wie bisher 60 € pro Antrag zahlen müssen.

Gleichzeitig können Antragsteller einen Antrag 6 Monate vor ihrer geplanten Reise in den Schengen-Raum einreichen, anders als jetzt, wo dieser Zeitraum drei Monate vorher liegt. Die Frist für die Einreichung eines Antrags beträgt jedoch zwei Wochen.

Der neue Visakodex verpflichtet die Schengen-Mitgliedsländer, die Einreise in ein anderes Schengen-Mitgliedsland oder ein Visa-Bearbeitungszentrum in jenen Ländern, in denen sie nicht vertreten sind, auszulagern, so dass Visumantragsteller nicht mehr in ein anderes Land reisen müssen, um einen Antrag für ein spezifisches Land zu stellen.

Mit dem neuen Kodex wird auch ein Mechanismus eingeführt, mit dem alle drei Jahre geprüft wird, ob sich die Visagebühren ändern sollen oder gleich bleiben. Ein weiterer Mechanismus wird ebenfalls eingeführt, der die Visabearbeitung als Steuermodus nutzt, um die Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Rückübernahme zu verbessern.

Quelle/Foto: Schengenvisa.com

Empfohlene LINKS:
WIKIPEDIA - Schengener Abkommen
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