Jeder Deutsche, der in Usbekistan lebt oder sich dort längere Zeit aufhält, kann in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Vertretung leben, können in eine Krisenvorsorgeliste ELEFAND („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme.Empfohlene LINKS:
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