Ab dem 15. Januar verschärfen die usbekischen Behörden die Quarantänebestimmungen für aus dem Ausland einreisende Bürger.

Nach dem Beschluss der Republikanischen Sonderkommission wird ab 15. Januar dieses Jahres in Usbekistan folgendes Verfahren eingeführt:
- Besucher, die aus dem Ausland anreisen, sollten mindestens 48 Stunden vor ihrer Ankunft in der Republik Usbekistan einen negativen PCR-Test auf eine Coronavirus-Infektion haben; 


- Bei fehlendem PCR-Testzertifikat mit negativem Ergebnis ist an Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzkontrollen ein Express-Test auf eine Coronavirus-Infektion erforderlich.

Es sei daran erinnert, dass die usbekischen Behörden bereits im Dezember 2021 die Quarantänebestimmungen für Bürger, die aus einer Reihe von ausländischen Staaten einreisen, verschärft haben.

Diejenigen, die aus dem Ausland nach Usbekistan einreisten, mussten ein PCR-Testzertifikat mit negativem Ergebnis vorlegen, das mindestens 72 Stunden vor der Ankunft ausgestellt wurde.

Darüber hinaus müssen sich Passagiere, die aus Australien, Österreich, Belgien, Großbritannien, Deutschland, Dänemark, Israel, Italien, den Niederlanden, Tschechien und Ägypten in das Hoheitsgebiet Usbekistans einreisen, in eine 10-tägige Heimquarantäne begeben oder 10 Tage in einem Hotel auf eigene Kosten bleiben.

Quelle: KUN.uz; Foto: Uzbekistan Airways