Der usbekische Verkehrsminister hat eine Verordnung zur Einführung des Open-Skies-Modus auf den Flughäfen Usbekistans ab dem 1. August 2020 unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung werden ausländischen Flugunternehmen zivile Flug- und Nutzungsrechte auf usbekischen Flughäfen ermöglicht.

Der Open-Skies-Modus1) wird für zwei Jahre vor dem Ende der IATA-Wintersaison 2022/2023 mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung eingeführt.

Die Verordnung gilt an den regionalen Flughäfen von Karshi, Nukus, Termez, Buchara, Navoi und Urgench ohne Einschränkungen unter Berücksichtigung technischer Kapazitäten von Flughäfen, einschließlich der „5. Luftfreiheit2)"; auf den Flughäfen von Andijan, Fergana, Namangan und Samarkand.

Usbekistan gewährt allen ausländischen Fluggesellschaften der Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation das Recht, Passagierflüge zu den angegebenen Flughäfen ohne Frequenzbeschränkungen unter Berücksichtigung der technischen Kapazitäten von Flughäfen, einschließlich der „5. Luftfreiheit2)", entlang der Strecken durchzuführen, auf denen benannte Luftfahrtunternehmen der Republik Usbekistan nicht tätig sind.

Am Flughafen Samarkand wird nach Abschluss der Wiederaufbauarbeiten der Open-Skies-Modus ebenfalls eingeführt.

An den Flughäfen von Navoi und Termez sind ausländische Fluggesellschaften dazu berechtigt, Frachtflüge einschließlich der 7. Luftfreiheit3) durchzuführen.

Ausländische Fluggesellschaften, die daran interessiert sind, neue Strecken zu eröffnen oder die Anzahl der Flüge zu diesen Flughäfen zu steigern, können ab sofort einen Antrag (Termin) für bestimmte Strecken und Unterlagen an die Uzaviation Agency und an die Abteilung für Luftverkehrsentwicklung des Verkehrsministeriums stellen. Es wird betont, dass alle diesbezüglichen Anträge kurzfristig geprüft werden.

Beitrag/ Fotos: Dunyo.info

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Kontakt: Uzaviation Agency
73B Nukus street, Tashkent city
+(998) 78 120-00-60, +(998) 71 254-14-82
Email: caa(at)uzcaa.uz

Open Skies Modus1: Open-Skies-Abkommen (deutsch‚ "offene/freie Lufträume") im Luftfahrtbereich sind internationale Vereinbarungen für die gegenseitige marktwirtschaftliche Liberalisierung des jeweiligen zivilen Luftfahrtsektors – verkörpert durch zivile Fluggesellschaften – zwischen den Vertragspartnern. Liberalisierte Landerechte, Streckenrechte, Kartellrechts-Vereinbarungen, Eigentumsbestimmungen etc. sind Teil dieser zivilen Verträge.

5. Luftfreiheit2: Beförderung von Passagieren oder Fracht zwischen zwei fremden Staaten, wobei entweder der Startpunkt oder Endpunkt der Reise im Heimatstaat liegt.

7. Luftfreiheit3: Beförderung von Passagieren oder Fracht zwischen zwei fremden Staaten, ohne dass die Route den Heimatstaat berührt.s


Abbildung: WIKIPEDIA - Definition Luftfreiheit 1-9

Nationale Fluggesellschaft UZBEKISTAN AIRWAYS; Foto: DUNYO